Ich bin einfach zu blöde… Gerne würde ich etwas zu dem gestrigen Gerichtsbeschluss i.S. abgelehnter Volksentscheid/ neues Wahlrecht sagen, aber ich bin mittlerweile völlig verwirrt. Blödes Juristen-Deutsch. Deshalb nur einmal ganz kurz, was hängen geblieben ist.
Hamburgs Bürger haben (auch schon etwas länger her) per Volksentscheid dafür votiert, dass das Hamburgische Wahlrecht geändert werden soll. Nicht mehr die Parteien sollten sagen, wer auf der Liste oben ist (und somit die Braven belohnen, die Bösen abwatschen), sondern das Volk (vulg.: Arbeitgeber der Politiker) sollte durch Stimmenverteilungen den einen ortsansässigen Politiker nach vorn. bringen können, den anderen auf die hintere Bank versetzen. Das hätte zur Folge, dass die Politiker sich nicht nur breit grinsend ablichten lassen könnten, sie müssten echte Arbeit leisten und sich dem Bürger vorstellen, ihm zeigen, was er/sie will.
Das war dem monopolistischen Senat zu viel. Der wollte natürlich nur das Gute-belohnen-und-zurück-belohnen-Programm fahren. Also gab es (mal wieder) ein fettes Nein! vom Senat. Schön, dass ihr blöden Bürger eine eigene Meinung habt, die zählt in einem totalitären Stadtstaat aber nichts! Scheiß Kommunisten-Pack….
Irgendwann hat es aber mal ein Ende, also sind Vereine und oppositionelle Politiker vor Gericht gegangen. So ein Verhalten sei verfassungswidrig, hieß es da.
Das Hamburgische Verfassungsgericht verkündete gestern, dass von Beusts Wahl-Alternativvorschlag nicht verfassungswidrig sei. Großes Juchu bei der CDU! Aber auch großes Juchu bei der Opposition. Hö? Naja, die CDU findet es natürlich super, dass sie das Gericht auf ihrer Seite hat. Volkswille sollte eigentlich Kopf-an-Kopf mit Bürgerschaft existieren, in Hamburg ist das eher eine Wunschdenken. Die Tatsache, dass die Bürgerschaft sich den neuen Gesetzentwurf mal angeschaut hat, eine Weile irgendwo hat rumliegen lassen – das reicht aus, um sagen zu können „Wir haben uns ausführlich und intensivst mit dem Thema befasst. Und es schließlich abgelehnt!“ Unterm Strich kommt eben heraus: Wer die absolute Mehrheit hat, darf machen, was er will – auch den Volkswillen ignorieren. Und warum freut sich die Opposition?
Das Verfassungsgericht hat die von der CDU eingeführte „Nachbesserung“ mit dem Namen „Relevanzschwelle“ den Stempel „intransparent? und ?irreführend“ aufgedrückt. Die CDU wollte, das mit dem „Der Bürger entscheidet, wen er oben auf der Liste sehen will“ unterdrücken, indem eine Mindest-Stimmenzahl erforderlich sein sollte, um eine Reihenfolge auf den Wahlkreislisten zu bewirken. Wie gesagt: Das ist „intransparent? und ?irreführend“, wurde somit abgelehnt.
Kai stellt richtig fest, dass diese beiden i-Adjektive nicht etwas sind, was man gerne bei einer Wahl mit in seiner Kabine haben möchte. Dem kann ich nur zustimmen. Die SPD freut sich, weil das Kippen der Relevanzschwelle dem EB und seiner CDU „Wählertäuschung ins Stammbuch schreibt„. Auch die GAL sieht hier ein „Desaster für von Beust und die CDU„.
Hamburgs Herrscherkaste sieht sich, wie bereits erwähnt, durch den Richterspruch bestätigt. Dass ihre eigene Relevanzschwelle als Irreführung dargestellt wurde, ach je, na schön, da ist der CDU eben ein Fehler unterlaufen. Das kann ja mal passieren. Das würde aber noch nachgebessert werden. Dann passt das schon. Ne!?
Und bis Frühjahr 2008 haben die dummen Bürger den ganzen Hick-Hack um Wahlverfahren A oder Wahlverfahren B doch eh schon wieder vergessen. Dann gibt es in der bunten Presse noch ein paar schöne Winke-Winke-Bilder von Ole, wie er kleinen Kindern Lollis und alten Omis Blumen schenkt, dann klappt das schon mit der Wiederwahl. Irgendwie vergeht einem die Lust am Gang zur Wahlurne — vor allem, mit diesen beiden i-Genossen an der Seite… 🙁