Eigentlich sollte man sich freuen, wenn man einen Zuschuss bekommt. Endlich eine stützende Hand, ein wenig finanzieller Anschub – wer kann das nicht gebrauchen? Doch manchmal sollte das kleine Kind eben keine Kettensäge bekommen. Wenn es schon eine haben will, dann soll es sich die bitte schön alleine vom Taschengeld absparen. Dann sieht es nämlich, dass so eine Kettensäge ganz schön teuer ist und das Taschengeld nicht reicht. Die Nichtunterstützung muss weh tun, damit das Gör endlich etwas lernt. Und sei es nur, dass beim Kind irgendwann die Erkenntnis einsetzt, dass es keine Kettensäge benötigt!
Das Gör ist in diesem Fall der CDU-Senat Hamburgs. Und anstatt einer Kettensäge will, will, will, will der Senat die unsinnige U4. Nun kommt die blöde Großmutter und reagiert auf das entnervende „Ich will, ich will“ und gibt dem Kleinen mal eben 126 Millionen Euro für das Spiel- und Prestigezeug U4. Mist!
Ich hätte es tatsächlich viel lieber gesehen, wenn Spaß-EB von Beust mit der U4 auf die Schnauze gefallen wäre, wenn er derjenige gewesen wäre, der dem Hamburger Steuerzahler die vollen 300 Millionen (+) aufgedrückt hätte. Jetzt bekommen sie das Geld sonstwohin geschoben und können sich wie das verzogene Gör vor den Eltern aufstellen und denen eine Nase ziehen: „Ätsch, seht Ihr, selbst die Oma Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung findet das toll und gibt Geld dazu!“. *seufz* Manche o.a. sind einfach zu doof, um den Überblick zu haben, um vernünftig zu urteilen…
Ob’s daran liegt, dass der Spaß-und-Leuchtturm-Bürgermeister seit kurzem der zweite Mann im Staate ist? Da kann man doch dem Kleinen nicht Nein sagen…
Zum Glück wird (wenigstens) erwähnt, dass dank der ständigen Kostensteigerung des Millionengrabes die „Unterstützung“ von Oma Bund unterm Strich kleiner ausgefallen ist, als angedacht. Dennoch: Mist! Der Hamburger Michel hätte sehen müssen, dass der Senat, den er gewählt hat, (mal wieder) völlig über den Verhältnissen lebt und der Michel es ist, der die Gigantomanie des Herrn von Beust ausbaden darf.