Hamburger erinnern sich (hoffentlich) noch dran: Volksbegehren unter Spaß-EB von Beust haben es schwer. Sie werden ausgeführt, man erhält eine Meinung des Volkes — diese schmeckt dem Senat jedoch nicht. Alles schon da gewesen. Was der Bürger will, ist dem amtierenden CDU-Senat nicht geheuer, also werden die Ergebnisse der Volksbegehren einfach in die schicken neuen roten Mülltonnen gekippt. Steht ja drauf, dass da Müll rein soll. Und so wie Kunst im Auge des Betrachters entsteht, so verhält es sich anscheinend bei Ole und Co. auch mit Müll. Alles eine Frage des Standpunkts.
Aber liebe Hamburger, ihr könnt etwas dagegen machen: Volksbegehren! Doch Halt, da war doch etwas… – Stimmt, der Senat mag es nicht, wenn der Bürger etwas begehrt, also hat er dem Unterfangen den einen oder anderen Knüppel zwischen die Füße geworfen. Zum einen: Unterschriften für die Durchführung eines Volksbegehrens dürfen nicht mehr, so hat der CDU-Senat es beschlossen, überall gesammelt werden. Also keine Unterschriften-Sammelstände in den Fußgängerzonen mehr. Dafür muss der wollende Bürger auf die Amtsstube. Otto Normalverbraucher muss arbeiten, wenn die Amtsstuben geöffnet haben? Ooohhh, das tut Ole aber leid!
Die Volksinitiative Rettet den Volksentscheid möchte nun aber gerne zwei Volksbegehren durchführen, damit der Senat nicht wieder über Volkes Meinung einfach hinweggehen kann. Seine Unterschrift – es werden mindestens 60.747 benötigt – kann man in der Zeit vom 13. Februar und dem 5. März in den Amtsstuben abgeben. Sofern man Zeit dafür hat…
Zum Glück kann man diesen Missstand umgehen, indem man sich die Unterlagen einfach direkt nach Hause schicken lässt. Das ist so, wie bei der Briefwahl. Einen Antrag für die Unterlagen kann man auf der Seite der Volksinitiative stellen, oder z.B. auch in den Büros mancher Abgeordneter abholen.
Die Freunde vom Senatsblatt berichten mal wieder ganz kühl und sachlich (aber auch irgendwie recht uninformativ) über die Volksbegehren. — Was zu erwarten war.