Ach ist das schön, wenn man die Presse im Sack hat. Bei meiner allmorgendlichen Online-„Lektüre“ des Senatsblatts fiel es mir heute erneut auf. Da wird in einem großen Artikel ein Loblied auf den Spaß-EB Beust gesungen. Nein, was ist das doch für ein schnicker Mann, ein dufter Kumpel, schlicht der Beste. Einfach klasse der Mann — sagte auch der Betrunkene, der ihm in der Fischerstraße um den Hals fiel. Und der muss es ja wissen. Die Wahrheit liegt im Wein. Ist bekannt. Da wird vom Vorgeschmack auf den bevorstehenden Wahlkampf gesprochen, dabei ist das doch schon Wahlkampf. Dieser Artikel. Das Blatt lässt es sich natürlich nicht nehmen und protzt mit dem Bekanntheitsgrad des EBs im Vergleich zum kaum existenten Bekanntheitsgrad seines Herausforderers Naumann.
Das Thema wurde also breitgetreten. Weniger marktschreierisch fiel hingegen der Artikel zum fehlenden moralischen Verhalten des CDU-Spitzenmannes Beust aus. Ebenso klein wurde das Thema der morgen anstehenden PUA Feuerbergstraße-Befragung behandelt.
Im ersten „Nebenbei-Artikel“ geht es um die Doppelzüngigkeit des Senats, respektive seines Vorstehers Beust. Bei der Diskussion, ob die GEW das Haus an der Rothenbaumchaussee 19 (Ro 19) verkaufen oder behalten solle, schaltete sich der Oberhirte im April diesen Jahres ein und predigte Moralische Pflicht muss Vorrang haben vor materiellen Interessen. Jetzt geht es im Grunde um eine ähnliche Situation. Diesmal soll eine ebenfalls jüdische Villa verkauft werden, die in der NS-Zeit den Besitzer nicht freiwillig wechselte. Unterschied zu „Ro 19“: Diesmal ist die Stadt der Halter und da braucht man auch keine moralischen Bedenken zu haben, wenn es um materielle Interessen geht.
Der Beitrag ist aber im Senatsblatt nur recht klein. Ebenso der Hinweis, dass EB Beust und seine 2. Bürgermeisterin und Senatorin für Soziales und Familie, Birgit Schnieber-Jastram, morgen vor dem PUA Feuerbergstraße aussagen müssen. Müssen sie wirklich? Oder wird da schon wieder gemauschelt? Angeblich sind die Fragen handwerklich nicht in Ordnung. Im Endeffekt darf wohl den beiden nur die Frage nach dem Namen gestellt werden. Bei der Beantwortung dieser Frage können die beiden wohl kaum Fehler machen. Damit wäre der PUA vorbei. Akte zu. Keiner verliert bis zum Wahlkampf mehr ein Wort darüber. So hätten sie es gerne.
Kleine Statistik am Ende: Die Lobhudelei wurde mit 2.672 Zeichen in 369 Wörtern gefeiert. Der Bericht um den Verkauf einer jüdischen Villa wurde mit 735 Zeichen in 104 Wörtern abgehandelt. Und dem PUA-Artikel wurden gerade einmal 603 Zeichen in 82 Wörtern zugeteilt (alle Zählungen ohne die Überschrift).
Jaja, ist schon schön, wenn man die Presse im Sack hat…