Verletzung Ja Nein

Muss man Jurist sein, um den Sachverhalt zu verstehen? Oder woran hapert es, dass ich das nicht verstehe? Stichwort: Bürgerüberwachung „Innere Sicherheit“. Wir gehen natürlich nur davon aus, dass ganz böse und keine unbescholtenen Bürger (gar durch „Zufall“) davon betroffen sind. Wenn wir also so einen bösen, potenziellen Terroristen haben, dann darf Vater Staat nicht in dessen Wohnung eindringen, um den heiß geliebten Bundestrojaner (oder welches Spähprogramm auch immer) auf des Terroristen in spe Festplatte zu installieren. Das wäre eine Verletzung des Grundgesetzes. Nein, Staatsbeamte dürfen nicht in eine Wohnung eindringen und heimlich ein Programm zum Ausspionieren einer Computer-Festplatte installieren.

Es soll dem Saat allerdings schon erlaubt sein, in die Wohnung einzudringen und kleine Minikameras hinter Lampen, an Bilderrahmen und im Blumentopf zu installieren, die dann 24/7 den Staatsfeind filmen. Wie er isst, wie er schläft, wie er duscht, sich umzieht, Sex hat, Fernsehen schaut, sich in der Nase bohrt, am Hintern kratzt, ein Ei brät. Das ist kein Eingriff ins, resp. Angriff aufs Grundgesetz. Wieso nicht?

Wie gesagt, bin ich kein Jurist und deswegen entgehen mir wohl Feinheiten. Wenn man das komplette Leben eines Menschen filmt, ist das nicht schlimm. Wenn man jedoch nur einen Teilbereich, im Grunde seine Online-Aktivitäten und seinen Schriftverkehr bespitzeln möchte, ist das Okay? Bitte aufklären…

Kommentar (1)

  1. MartinM schrieb:

    Im Falle des Einbruchs zwecks“Online-Überwachung“ hat das Verfassungsgericht ganz klar „nein“ gesagt. (Auch wenn Schäuble sich taub stellt.) Im Falle des Eindringens zwecks Video-Spionage steht das ganz klare „Nein!“ noch aus. Für unsere famosen Innen- und Justizpolitiker ist aber alles, was nicht ausdrücklich, unmissverständlich und höchstrichterlich festgestellt verboten ist, erlaubt.

    Sonntag, 20. April 2008 um 16:41 #