Karlsruher Raucher

Das war ja sowas von klar, dass das Bundesverfassungsgericht zu Gunsten der Raucher Wirte Raucher urteilt. Gastronomen aus Baden-Württemberg und Berlin (zwei Kneipen und eine Discothek) sahen sich in ihrer Existenz durch das Rauchverbot bedroht und klagten. Nun verstößt das Verbot in kleinen Lokalitäten also gegen das Grundgesetz. Dass es dafür keine aussagekräftigen Zahlen gab – egal. Dass die Schwierigkeiten der Gastronomie nicht auf das Rauchverbot sondern auf zu hohe Getränkekosten (also ein „allgemeines Problem“) zurückzuführen sind – egal. Dass in anderen Ländern das Rauchverbot gut angenommen wird, man dem Ganzen nur ein wenig Zeit geben muss – egal.

Wahrscheinlich wurde im Verfassungsgericht in einem Hinterzimmer bei einer Zigarette darüber nach“gedacht“. X-(

Wollen wir einmal hoffen, dass die bis Ende 2009 zu schaffende Neuregelung endlich ein rigoroses Rauchverbot vorsieht. Keine halbseidenen Sachen, keine „Aber wenn“-Ausnahmen. Die nächste Bundestagswahl wird zwischen dem 19. August und dem 18. Oktober 2009 liegen, also muss die Neuregelung nach der Wahl vorliegen. Somit macht sich auch kein Politiker unbeliebt, wenn er das Rauchverbot strikt durchsetzt. Sofern der Mut vorhanden ist…

Kommentare (5)

  1. er schrieb:

    wie schön, ich mag den geruch zuhause nicht… 😉

    Mittwoch, 30. Juli 2008 um 15:26 #
  2. Mathias schrieb:

    Ach ja… Immer wieder erfrischend zu sehen, wenn ein militantes Mitglied der Nichtrauchermafia in die Luft geht… 😉
    Nein, im Ernst: Auffallend viele Befürworter des Nichtraucherverbots setzen sich in Lokalen bei ausreichendem Platzangebot dennoch direkt neben einen Raucher, um diesen dann entweder penetrant anzustarren, oder ihm ungefragt die „Vorzüge“ des Nichtrauchens herunterzubeten.
    Naja, wenns dann irgendwann mal getrennte Raucher-/Nichtraucherbereiche in allen Gaststätten gibt, trifft sich die ganze Klientel eh wieder im Raucherbereich. Ist schon seit der Schulzeit so und wird auch immer so bleiben. 😉

    Mittwoch, 30. Juli 2008 um 17:49 #
  3. Nils schrieb:

    Na, soweit würde ich nicht gehen und die Leute anstarren oder ihnen etwas predigen. (Dafür habe ich diesen Blog… 😉 )

    Und damit sich nicht alle im Raucherbereich treffen: absolutes Rauchverbot ohne Wenn und Aber.

    Mittwoch, 30. Juli 2008 um 17:58 #
  4. Thorsten schrieb:

    So geht das aber trotzdem nicht …

    Nils: Erst einmal das Urteil lesen, dann verstehen und dann, erst dann auf die Gerichte schimpfen!!!

    Ich zitiere mal aus der ftd (kann man aber auch anderswo finden):

    „Die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin sind nach dem Urteil vom Mittwoch verfassungswidrig. Die Regelungen bleiben zwar vorerst in Kraft, bis Ende 2009 muss aber eine Neuregelung erlassen werden.“

    Aha, die Regeln bleiben also in Kraft!!

    Und es geht noch weiter:

    „Zwar wäre den Karlsruher Richtern zufolge sogar ein absolutes Rauchverbot in Lokalen zulässig. „Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren – wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf – ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“, sagte Präsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung.“

    Das Gericht erlaubt also ausdrücklich ein absolutes Verbot – wenn es denn ein rechtstaatliches Gesetz dazu gibt.

    http://www.ftd.de/politik/deutschland/:Nach_Urteil_aus_Karlsruhe_L%E4nder_erlauben_Rauchen_in_Eckkneipen/392128.html

    Die FAZ bringt es auf den Punkt:

    „Laut Urteil sind die Rauchverbote in Berlin und Baden-Württemberg zwar im Grundsatz verfassungsgemäß und bleiben in den anderen Bereichen auch bestehen. Doch müssen sich die Länder nun entscheiden zwischen einem strikten Rauchverbot ohne jegliche Ausnahmen oder einer milderen Regelung, die aus Gerechtigkeitsgründen auch Ausnahmen für Wirte von Einraumkneipen ermöglicht. “

    http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~E631D816B811B426D970B5E799CB01D24~ATpl~Ecommon~Scontent.html

    Also: Gut, dass wir ein Gericht haben, dass unfähigen Politikern auf die Finger haut. Denn das Problem ist die Politik und nicht das Gericht.

    gt

    Mittwoch, 30. Juli 2008 um 18:25 #
  5. Boris schrieb:

    Ach, ich finde das Urteil schon gut, so wie es ist.
    Da wir schon dank seilschaftenreicher Tabaklobby und folgsam unwilliger Politik kein echtes umfassendes Rauchverbot haben, kann es jetzt wenigstens Landesregelungen geben, die genau bestimmen, in welcher Art Kneipen das Rauchen erlaubt sein darf – wobei es eine eindeutige diesbezügliche Kennzeichnung geben muss.

    Ich als inzwischen fast fünfjähriger Nichtraucher sehe dann schon am Eingang per Schild, dass ich diese und jene stinkige Muffbude für ein paar Bierchen sicher nicht betrete.

    Mittwoch, 30. Juli 2008 um 21:11 #