Man kennt das eher aus dem Mietvertrag. Dort kann drin stehen, dass man beim Auszug aus der Wohnung selbige in den Urzustand versetzen muss. Also Tapeten runter, wenn beim Einzug keine an der Wand waren und raus mit dem Teppich, wenn am Anfang nur der nackte Boden zu sehen war. Aber gibt es das auch bei Gärten von Häusern — großen Häusern? Seltsam.
Ende letzter Woche fiel es zum ersten Mal auf: Beim – nun mehr – ehemaligen Unilever-Hochhaus am Valentinskamp, wurden alle Bäume auf dem Grundstück gerodet. Das Hochhaus wurde in den Jahren 1961 bis 1963 erbaut. Das dreiflügelige Gebäude erhielt später noch einmal zwei Stockwerke aufgesetzt, wohl weil der in der Mitte befindliche Versorgungsturm nicht gefiel, der stand zu markant vor.
Jetzt zieht Unilever — na, wohin wohl? Genau, in die HafenCity. War ja klar. Zurück bleibt das seit 2000 denkmalgeschützte Gebäude. Nun soll es entkernt werden. Ein zusätzlicher Wohnungs- und Hotelbereich sollen angebaut werden, obenauf kommen noch einmal zwei Stockwerke. Kostenfaktor rund 270 Millionen Euro. Schon weiß man, dass keine Auflage erfüllt wurde, wonach das Grundstück in den Urzustand versetzt werden musste (wobei ich bezweifel, dass dort vorher Brachlandschaft war). Die Bäume mussten wohl für die Neubauten weichen. Gibt’s Ersatz fragt man sich? Immerhin waren da schon ziemlich große Sauerstoff-Spender dazwischen.
Bitte nicht, wie es im Moment Mode ist, im Neubau wieder einen „Innenhof“ anlegen und dort – unter Glas – zwei Alibi-Bäume setzen. Das zählt nicht. [Direkt-Kahlschlag]
Kommentar (1)
Ersatz für die Bäume wird es geben, aber nicht an der gleichen Stelle.
Was der verlinkte Artikel verschweigt, ist die energetische Sanierung des Unilever-Gebäudes. Durch die Sanierung wird das eines der energie-effizientesten Gebäude der Stadt.